Im Artikel wird darauf leider nicht eingegangen: Wäre die Regelung, dass das nur für neue Ehen gilt, verfassungskonform? Beißt sich das nicht mit dem Leistungsfähigkeitsprinzip?
Grundsätzlich finde ich eine Aufhebung des Ehegattensplittings RiChTig UnD wIcHtIg, aber da so eine Ungleichbehandlung zu schaffen wäre mMn nicht in Ordnung. Andererseits ist es ohne "Bestandsschutz" wohl politischer Suizid.