was
Das erkenne ich in dem mirmir nicht wieder. Magst du mal erklären?
✈️?
Also, @[email protected] hat das oben richtig erklärt. In deutschen Medien wurde über die vergangenen Monate viel und kritisch über Kilmar Abrego und seine rechtswidrige Ausschaffung zwecks Inhaftierung in einem Unrechtsstaat berichtet. Diese ist bereits sehr ähnlich zu dem, was Maja T. geschehen ist. Dass zwar die ungarische Haft (selbst für eine nichtbinäre Person) noch nicht derart schlimm wie CECOT sein mag, und dass für die Auslieferung von Maja T. immerhin ein Gerichtsurteil vorlag, ändert das nicht grundlegend. Im Gegenteil: Dieses Urteil von einem untergeordneten Gericht lag erst seit wenigen Stunden vor, und es stellt eine weitere Parallele zum Fall Kilmar Abregos dar, dass die Staatsgewalt beidemale mit einer außergewöhnlichen Stürmischkeit vorgegangen ist, die den Gerichten jede Möglichkeit genommen hat, die Aktion vorher als unrechtmäßig zu untersagen – und im Nachhinein sagt sie jeweils tja, dann war es wohl unrechtmäßig, aber wir können es nicht mehr ändern. Damit haben beide Fälle aber so starke Parallelen, dass die an sich völlig richtige Kritik von deutschen Kommentatoren an der Behandlung Kilmar Abregos etwas von einem bequemen mit dem Finger auf andere zeigen hat, wenn jeder Hinweis auf die ähnliche Behandlung einer politisch missliebigen Person durch das eigene Land unterbleibt. Meistens geschieht das wohl aus Desinteresse oder Unkenntnis, und das besagt schon viel.
Ich frage mich, wie sie damit weiter umgehen werden. Garcia ist ja nun auch wieder in den USA, diesmal mit, zwar dubiosen, Formalenvorwürfen. Aber von dem Fall Maja T. habe ich hier zum erstenmal gehört.
Hatte Maja auch eine ausdrückliches Ausschaffung-/Abschiebungsverbot für Ungarn erhalten? Für Garcia gab solches für El Salvador.
Ich hab dir denn relevanten Teil mal kopiert:
Die Auslieferung erfolgte plötzlich und schnell: T. war im Dezember 2023 in Berlin festgenommen worden. Am 27. Juni 2024 erklärte das KG die Auslieferung nach Ungarn für zulässig. Der Beschluss ging ihrem Anwalt, Sven Richwin am selben Tag um 17.16 Uhr zu.
In der folgenden Nacht begann die Überstellung, die Übergabe an die österreichischen Behörden zwecks Durchlieferung nach Ungarn erfolgte um 6.50 Uhr. Um 7.38 Uhr ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim BVerfG ein. Das BVerfG untersagte die Auslieferung und wies die GenStA an, eine Übergabe von T. nach Ungarn zu verhindern und die "Rückführung in die Bundesrepublik Deutschland zu erwirken". Dazu kam es nicht
Maja T. wurden Rechtsmittel verweigert und keiner kann mir erzählen, dass die deutsche Polizei sonst für ihr schnelles durchsetzen von richterlichen Entscheiden ist. Somit bleibt nur übrig das hier aus politischen Kalkül der Rechtsstaat mal wieder von amtlicher Seite aus mit Stiefeln getreten wurde. Der Einsatz eines Hubschraubers wird sonst wohl auch eher selten für eine einzige Person genehmigt.
Mit dem Kontext des Links würde ich vermuten, es geht hier um den Unterschied wie über die illegale Übergabe von ICE Häftlingen nach El Salvador im Vergleich zur illegalen Auslieferung einer non-binären Person in deutscher Haft.
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