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Neuregelung tritt in Kraft: Mutterschutz nach Fehlgeburt wird ausgeweitet
(www.tagesschau.de)
Ab der 13. Woche stehen betroffenen Frauen zwei Wochen Mutterschutz zu. Ab der 17. Schwangerschaftswoche dauert er sechs, ab der 20. acht Wochen. Das entspricht dann der üblichen Mutterschutz-Dauer nach der Geburt eines lebenden Kindes.
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