Das Verbot solle ab Juli für öffentliche Orte gelten, an denen sich auch Kinder aufhalten, also etwa für Strände, Parks, die Umgebung von Schulen, Bushaltestellen oder Sportanlagen. Eine Missachtung des Rauchverbots könne eine Geldstrafe von bis zu 135 Euro nach sich ziehen, sagte Vautrin.
In den Außenbereichen von Gaststätten dürfe weiter geraucht werden. Das Verbot gelte zudem nicht für E-Zigaretten. Die Ministerin plant dem Interview zufolge aber, den erlaubten Nikotingehalt und die Anzahl der erlaubten Geschmacksrichtungen in E-Zigaretten einzuschränken.