[-] [email protected] 15 points 1 hour ago* (last edited 1 hour ago)

Und noch ein witziger Fakt:

Erinnert ihr euch, wie Jens Spahn 2020 einfach das Verfassungsgericht ignoriert hat als es um das selbstbestimmte sterben ging?

Welcher Verfassungsrechtler hat ihm da noch einmal öffentlich Rechtsbruch vorgeworfen? Hubertus Gersdorf! Ja genau, DER Hubertus Gersdorf, dessen Frau jetzt das Problem mit der Wahl durch die CDU-Fraktion hat, die von Jens Spahn geführt wird.

[-] [email protected] 32 points 3 hours ago* (last edited 3 hours ago)

Hat er das eigentlich schon seinem Minister Dobrindt erzählt oder wird das jetzt mehr so ein Trump Ding? Einfach irgendwas erzählen?

Diese Atmosphäre betreffe nicht nur die gescheiterte Richterwahl, sondern sei eine "allgemeine Atmosphäre". Das bedauere er sehr.

Das ist jetzt aber Spinnenmann zeigt auf Spinnenmann was der hier veranstaltet, oder? Einer der Oberspalter beschwert sich über die Folgen einer gespaltenen Bürgerschaft? Genau mein Humor.

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submitted 3 hours ago by [email protected] to c/[email protected]
[-] [email protected] 13 points 5 hours ago

Das muss doch unterlassene Hilfeleistung sein.

Die Kirchen haben in diesem Land Narrenfreiheit. Das beste ist ja, dass wir diese ideologisierte Menschenfeindlichkeit auch noch zur Hauptsache finanzieren finanzieren müssen. Die Kirche pappt ja nicht viel mehr als ihr Logo drauf und dann faseln Leute davon wie viel gutes die Kirche doch tut …

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submitted 5 hours ago by [email protected] to c/[email protected]
[-] [email protected] 44 points 5 hours ago* (last edited 5 hours ago)

Das kann doch alles nicht mehr wahr sein. Jemand, der verhindert, dass ein bei Lebensgefahr notwendiger medizinischer Eingriff vorgenommen wird, gehört vor Gericht und verurteilt.

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submitted 5 hours ago by [email protected] to c/[email protected]
[-] [email protected] 30 points 7 hours ago

Aber hey, ist ja nur der Innenminister…

Ich bevorzuge ja "Ex-Verkehrsminister". Einfach nur damit das Pkw-Maut-Desaster nicht vergessen wird.

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submitted 9 hours ago by [email protected] to c/[email protected]
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[...]

Beim Lobbyregister ist zu bedenken: Die Daten zeigen nur das Hellfeld, nur das also, was tatsächlich gesetzeskonform eingetragen ist. Verantwortlich für die Einträge sind die Organisationen selbst.

Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu 50.000 Euro. Die ZDF-Recherchen legen bei mehreren Fällen nahe, dass Angaben trotz gesetzlicher Vorgabe nicht erfolgten, auch bei ehemaligen Bundestagsabgeordneten.

[...]

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submitted 2 days ago* (last edited 2 days ago) by [email protected] to c/[email protected]

Tage vor dem Eklat um Brosius-Gersdorfs Nominierung wurde ihr Wikipedia-Artikel von einem renommierten Rechtswissenschaftler bearbeitet. Er steht der katholischen Kirche nahe – und dem Präsidenten des Verfassungsgerichts.

[-] [email protected] 3 points 2 days ago

Danke für den Tipp! Das gucke ich mir nachher mal an.

[-] [email protected] 35 points 2 days ago* (last edited 2 days ago)

Und das von n-tv, dem super linksextremen Medium. /s

Die CDU muss so langsam mal ernsthaft gucken, ob sie sich noch weiter dem demokratischen Spektrum zurechnen möchte oder ob Trumps USA oder Orbans Ungarn jetzt die große Vorbilder sind. Unter der Führung von Merz und Spahn ist das ja alles andere als klar.

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submitted 2 days ago by [email protected] to c/[email protected]

[...]

Warum? Kurz gesagt: Weil die Vorwürfe gegen sie völlig überzogen sind oder überhaupt nicht stimmen. Rechte Medien haben Äußerungen aus dem Zusammenhang gerissen, aufgebauscht und skandalisiert. Die AfD hat fröhlich mitgemacht. Unionsabgeordnete haben offenbar Panik bekommen, als sie merkten, was sich da auch an Teilen ihrer Basis zusammenbraute. Das ist verständlich.

Doch entscheidend muss ein Blick auf die Fakten sein. Darauf, wer Brosius-Gersdorf wirklich ist, nicht das grelle Zerrbild, das von ihr gemalt wurde. Von den Tatsachen auszugehen, ist im besten Sinne bürgerlich. Stimmungen hinterherzulaufen, auch aus Angst, ist es nicht. Vier Themen sorgten für Aufregung. Bei Lichte besehen schmelzen sie auf Schulterzucken-Niveau herunter. Das müssen Merz und Spahn den Abgeordneten deutlich machen.

[...]

[-] [email protected] 92 points 2 days ago* (last edited 2 days ago)

Ihr erlebt gerade wie Friedrich Merz die AfD mit Inhalten stellt! /s

Das ist alles so unglaublich. Wir bekommen echt Verhältnisse wie in den USA. Große Teile der CDU haben sich komplett von unserer liberalen Demokratie verabschiedet und als Gegenpol der "Mitte" haben wir ausgerechnet Lars Klingbeil. Mal wieder einen Seeheimer. Ich kotze im Strahl.

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submitted 2 days ago by [email protected] to c/[email protected]
[-] [email protected] 28 points 3 days ago* (last edited 3 days ago)

aber wäre dies in der Theorie jetzt nicht der Moment in dem der Verfassungsschutz eingreifen müsste, wenn jemand offen fordert gegen die Verfassung zu handeln?

Nein. Der Verfassungsschutz sammelt nur Informationen.

Jetzt ist die Zeit, wo endlich die Politik durchgreifen müsste. Die sind nämlich die einzigen, die da was in Bewegung setzten könnten aber Olol der Schweigsame hat das einfach ausgesessen und von Merz und seiner CDU ist außer einer eventuellen Koalition mit den Nazis wohl auch nichts zu erwarten. Die sind doch gerade dabei sich mit der AfD komfortabel zu arrangieren. Das Lügengespinst um Frau Brosius‑​Gersdorf spricht da Bände.

[-] [email protected] 23 points 3 days ago* (last edited 3 days ago)

Hier die komplette Erklärung von Frau Brosius‑​Gersdorf (edit: Hervorhebung durch mich):

  1. Die Berichterstattung über meine Person und meine inhaltlichen Positionen im Zusammenhang mit der Wahl als Richterin des Bundesverfassungsgerichts war in Teilen der Medien unzutreffend und unvollständig, unsachlich und intransparent. Sie war nicht sachorientiert, sondern von dem Ziel geleitet, die Wahl zu verhindern. Die Bezeichnung meiner Person als „ultralinks“ oder „linksradikal“ ist diffamierend und realitätsfern. Inakzeptabel ist auch die Berufung auf anonyme Quellen, zumal, wenn es sich bei dieser Quelle um eine Justizministerin handeln soll.
  2. Kritik müssen sich auch einzelne staatliche Funktionsträger gefallen lassen. Welchen Grund gibt es, sich als Mitglied einer Landesregierung, zumal aus dem Bereich der Justiz, in einer Debatte um eine Verfassungsrichterwahl anonym zu äußern? In Zeiten, in denen Politikerinnen und Politiker für sich zu Recht stärkeren Schutz vor verbalen Angriffen fordern und ein „digitales Vermummungsverbot“ diskutieren, befremden anonyme Äußerungen aus den Reihen politisch verantwortlicher Funktionsträger des Staates. Selbst anonym an medialer Kritik bis hin zu Schmähungen anderer mitzuwirken und gleichzeitig für sich selbst Schmähungsschutz zu fordern, steht im Widerspruch.
  3. Eine eingehende und vollständige inhaltliche Befassung mit meinen wissenschaftlichen Beiträgen hätte gezeigt, dass der Schwerpunkt meiner Forschung das Verfassungs‑, Sozial- und Bildungsrecht ist und dabei auch Themen wie die Regulierung und Finanzierung von Schulen, die Sicherung kommunaler Daseinsvorsorge in Deutschland, die Bewältigung des demografischen Wandels, die Reform unserer Sozialversicherungssysteme und die Digitalisierung der Verwaltung gehören. Ordnet man meine wissenschaftlichen Positionen in ihrer Breite politisch zu, zeigt sich ein Bild der demokratischen Mitte. Einseitige Zuschreibungen („ultralinks“ und „linksradikal“) entbehren der Tatsachenbasis. Sie beruhen auf einer punktuellen und unvollständigen Auswahl einzelner Themen und Thesen, zu denen einzelne Sätze aus dem Zusammenhang gerissen werden, um ein Zerrbild zu zeichnen.

Zu einzelnen Themen:

3.1. Die Berichterstattung über meine Position zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs entbehrte der Tatsachengrundlage. Der Hauptvorwurf in den Medien ist, dass ich dem ungeborenen Leben die Men‑​schenwürdegarantie abspräche und für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt sei. Das ist falsch. Dem menschlichen Leben steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu. Dafür bin ich stets eingetreten. Die Aussage, ich wäre für eine Legalisierung und eine (hiervon zu unterscheidende) Straffreiheit des Schwangerschaftsabbruchs bis zur Geburt, ist unzutreffend und stellt eine Verunglimpfung dar.

Richtig ist, dass ich auf das verfassungsrechtliche Dilemma hingewiesen habe, das besteht, wenn man dem ungeborenen Leben ab Nidation die Menschenwürdegarantie zuerkennt wie dem Mensch nach Geburt. Unter der herrschenden rechtsdogmatischen Prämisse der Nichtabwägungsfähigkeit der Menschenwürde mit Grundrechten Dritter wie der Schwangeren wäre ein Schwangerschaftsabbruch unter keinen Umständen zulässig. Auch ein Abbruch wegen medizinischer Indikation bei Gefährdung des Lebens oder der Gesundheit der Frau schiede dann aus. Es ist aber die seit langem bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer Indikation zulässig ist. Mein Bestreben und meine Aufgabe als Wissenschaftlerin war und ist es, auf diese Problematik und auf Inkonsistenzen im bestehenden Recht hinzuweisen sowie Lösungsmöglichkeiten für eine widerspruchsfreie Regelung des Schwangerschaftsabbruchs aufzuzeigen.

Die Lösung kann verfassungsrechtlich nur sein, dass entweder die Menschenwürde doch abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt. Diesen notwendigen verfassungsdogmatischen Erörterungsbedarf habe ich aufgezeigt, ohne damit die Position zu vertreten, dass das ungeborene Leben schutzlos sei. Im Gegenteil: Selbst wenn die Menschenwürde erst für den Mensch ab Geburt gelten sollte, wäre das ungeborene Leben nicht schutzlos. Ihm steht ab Nidation das Grundrecht auf Leben zu, wofür ich stets eingetreten bin. Der Vorwurf, ich würde für einen Schwangerschaftsabbruch bis zur Geburt eintreten und sei „lebenskritisch“, ist falsch und entbehrt jeder Grundlage. Meine diesbezüglichen Veröffentlichungen lassen sich auch nicht dahingehend missverstehen. Das von mir aufgezeigte verfassungsdogmatische Dilemma wird verkürzt wiedergegeben und genutzt, um mir unzutreffend zu unterstellen, ich würde nicht für das Grundrecht auf Leben ab dem Zeitpunkt der Nidation eintreten.

3.2. Anliegen und Gegenstand der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit dem religiösen Kopftuch von Rechtsreferendarinnen waren Unterschiede in der Rechtsprechung beim Umgang mit dem Neutralitätsgebot des Staates. Während ein Kopftuchverbot für Lehrerinnen an staatlichen Schulen verfassungsrechtlich nicht zulässig sein soll, soll ein entsprechendes Verbot für Rechtsreferendarinnen in bestimmten Situationen im Gerichtssaal zulässig sein. Hierin habe ich einen Widerspruch gesehen. In beiden Fällen ist zwischen dem Staat, für den ein Neutralitätsgebot (Identifizierungsverbot) gilt, und den Staatsbediensteten, die ihre grundrechtliche Freiheit ausüben, zu unterscheiden. Der Staat identifiziert sich nicht mit der Grundrechtsausübung seiner Bediensteten. Daraus folgt aber nicht, dass ein Kopftuchverbot stets verfassungswidrig wäre. Denn auch wenn sich ein Kopftuchverbot für Amtswalter nicht auf das Neutralitätsgebot für den Staat stützen lässt, kann es im Einzelfall durch das Mäßigungsgebot für Staatsbedienstete legitimiert sein. Auch hier wird meine Position unzutreffend wiedergegeben.

3.3. Es wurde berichtet, ich wolle durch Paritätsmodelle für die Wahl des Deutschen Bundestags Wahlgrundsätze wie insbesondere die Wahlgleichheit aushebeln. Richtig ist: Ich habe mich rechtswissenschaftlich mit der Frage auseinandergesetzt, ob das im Grundgesetz verankerte Gebot der Förderung der tatsächlichen Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern Eingriffe in die Wahlgrundsätze rechtfertigt. Diese Frage ist in der Rechtswissenschaft umstritten und höchstrichterlich nicht geklärt.

Prof. Dr. Frauke Brosius‑​Gersdorf, LL.M. Potsdam, 15. Juli 2025

https://www.redeker.de/de/presse/zur-berichterstattung-medien-ueber-bundesverfassungsrichter-

[-] [email protected] 20 points 3 days ago* (last edited 3 days ago)

"Linksradikal" ... Das ist alles nicht mehr von dieser Welt. Völlig gaga.

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SapphireSphinx

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