this post was submitted on 29 Jan 2024
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Dann musst du aber ne ganze Menge Bevollmächtigungen stattdessen Einführen. Heiraten erfüllt ja auch rechtlich einen Haufen Zwecke.
Natürlich will nicht jeder in jeder Beziehung alles davon haben. Also könnte man die Ehe mit einem Formblatt ersetzen, wo man dann ankreuzen kann, was für einen als Paar gelten soll.
Das wäre sogar praktisch, weil man dann z.B. die Auskunftsrechte dann auch einfach mit Geschwistern oder so machen könnte. Manchmal kümmert man sich da ja. Und heiraten kann man die nicht.
Nö. Für das meiste gibts bereits Regelungen.
Patienten Verfügung regelt wer Infos bekommt und was wann gemacht wird, sollte sowieso jeder haben und aktuell halten
Das mit dem Vater wurde bereits geändert, mit den neuen Regelungen kenne ich mich nicht aus, aber soweit ich mitbekommen habe ist die Anerkennung der Vaterschaft dadurch vereinfacht worden und da war auch irgendwas mit gleichgeschlechtlichen paaren
Eine finanzielle Einheit ist eigentlich auch keine Problematik, du kannst bei einer Bank einfach eine kontovollmacht ausstellen, musst du so oder so, weil eine Ehe eben nicht gleich den Ehepartner als Kontobevollmächtigten einsetzt.
Erbe ist eine sache, aber das würde sich durch eine kleine Änderung im erbrecht beheben lassen, freie Entscheidung wer was erbt, ohne Pflichtteile, gewisse Kinder verdienen z.B. Nichts als erbe.
Ein Formblatt würde es tatsächlich auch einfach tun... Und zur Kündigung dessen sollte man keine Ewigkeiten warten müssen. 48h Bedenkzeit sind mehr als ausreichend.
Die Änderung bei Kindern war für Lesben mit Ehe das die 2. Mutter sich einfach als rechtliche Mutter lassen kann zusätzlich zur biologischen Mutter.
Aber zwei Väter gehen nicht... Naja.
Wir schließen jeden Tag etliche Verträge. Jedes Mal wenn man sich im Supermarkt ein Brot kauft, wird ein Vertrag geschlossen. Wenn ich zu einem anderen Mobilfunkbetreiber wechsle, wird ein Vertrag geschlossen. Jedes Mal wenn jemand die Organspendekarte ausfüllt, legt man ein rechtlich bindendes Dokument ab.
Wenn jemand nicht dazu in der Lage ist sein privates Leben, wozu Freund- und Liebschaften gehören, selbst zu regeln und auf die übergriffige Hilfe des Staates angewiesen ist, sollte man dieser Person auch wohl eher nicht die Geschäftsfähigkeit zurechnen oder gar die Erlaubnis aussprechen ein Kind halten zu dürfen.