this post was submitted on 11 Nov 2023
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Unwahre Erzählungen

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[–] [email protected] 25 points 11 months ago (2 children)

Bei böswilliger Beschädigung von öffentlichen Bekanntmachungen ist der § 134 des örtlichen Strafgesetzbuches zu beachten.

Knuffig. Wenn es um den eigenen Kram geht, gelten plötzlich wieder die Gesetze der Bundesrepublik.

[–] [email protected] 15 points 11 months ago

Meine Beschädigung war aber wohlwollend, da ich Menschen vor diesem Unsinn schützen will.

[–] [email protected] 13 points 11 months ago

Der galt auch schon im Deutschen Reich, die brauchen sich in ihrer Fantasiewelt also nichtmals auf die Bundesrepublik beziehen. Wird aber sicherlich lustig, wenn sie versuchen den für sich in Anspruch zu nehmen und durchzusetzen.
Also lustig für uns als Zuschauer, für die armen Beamten, die sich mit den Spinnern rumschlagen müssen, wohl eher weniger.