this post was submitted on 05 Jul 2023
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Tja

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Was willste machen.

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[–] [email protected] 12 points 1 year ago (1 children)

Die Polizei filmt aber selbst (und teilweise sogar mit Körperkamera) und nimmt sich dann raus, was ggf. vor Gericht verwertet werden kann.

Ich habe letztens zum ersten Mal in meinem Leben den Notruf gerufen, weil ich jemanden verletzt (und vermutlich unter Drogen) vorfand. Es kam neben dem Krankenwagen sofort ein Streifenwagen mit und der Verletzte (Ausländer, mehr weiß ich nicht) ist aus Angst und wohl auch wegen der Drogen ausgerastet, weil Polizei da war. Er lief also weg. Es kam immer mehr Polizei, er lag plötzlich mit den Verletzungen auf dem Beton und ein Polizist saß ihm mit dem Knie im Nacken.

Die Polizei erlaubte es nicht, zu filmen oder zu fotografieren, mit dem zynischen Verweis auf die Persönlichkeitsrechte des Verletzten. Ich wurde als Schaulustiger bezeichnet (obwohl ich selbst den Notruf gemacht hatte) und hörte, wie die Polizei Beschreibungen vermutlich meiner Kleidung weitergab. Die Polizei hatte natürlich Korperkameras. Der Verletzte wird wohl irgendwie im System verschwunden sein. Keine Ahnung, welche zusätzlichen Verletzungen er davongetragen hat. Und ich habe keinerlei Beweise für die Brutalität, die ich gesehen habe.

Wenn die Polizei schon als einzige Kameras benutzen darf, braucht es dafür ein rechtliches Rahmenwerk, nachdem die Kameras nicht nur angeschaltet sein müssen, sondern auch das Fillmaterial kontrolliert, aber ungefragt an Instanzen der Zivilgesellschaft übergeben werden muss.

[–] [email protected] 1 points 1 year ago (1 children)

Die von dir beschriebene Situation hebt das Persönlichkeitsrecht oder die Würde des/-r Betroffenen ja nicht auf. Gerade für ein Opfer von Gewalt oder einer Abhängigkeit ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass sie oder er nicht gefilmt werden und die Aufnahmen schon gar veröffentlicht sehen möchte.

Daher u.A. gibt es ja die Körperkameras, denn die Polizei hat die zweckdienliche und rechtliche Legitimation Beweise zu sichern.

Natürlich brauchen wir dennoch gerade bei Aufnahmen von außerordentlichen Situationen im öffentlichen Raum und allgemein bei Auseinandersetzungen mit Beschäftigten des öffentlichen Dienstes mehr Rechtssicherheit - insbesondere für Ton - und aber auch ein wenig mehr Ermessensspielraum, da das auch in der Tat auch im öffentlichen Interesse in einer Demokratie steht.

Das bedeutet aber nicht, dass du nicht jetzt schon filmen kannst, solange du die Rechtslage verstehst, auch wenn Polizisten dir widersprechen oder gar das Gerät konfiszieren.

[–] [email protected] 6 points 1 year ago

Die ziehen sich immer was aus dem Arsch um so zu tuen als wäre das Recht auf deren Seite. Hatte das schon. Die wollten bei ner Routinekontrolle einen Urintest. Den kann man ja verweigern. Dann meinten die "dann machen wir einen Bluttest, der kostet sie aber."

Was unterschlagen wurde ist, dass ein Richter denen erstmal die Erlaubnis geben muss und dann kostet es dich erst was im Zusammenhang mit dem Prozess. Also wenn der negativ ist gibt es keinen Prozess.

Die wollen halt dass du den Urintest machst.