this post was submitted on 24 Sep 2023
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Deutschland

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Sammelbecken für deutsche Kartoffeln und ihre Geschichten über Deutschland.

Nicht zu verwechseln mit !dach und !chad.

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[–] [email protected] 1 points 11 months ago (2 children)

Wenn Auszubildende die gleiche Arbeitstätigkeit, wie Festangestellte durchführen, dann muss dass doch als Arbeit gelten

[–] [email protected] 1 points 11 months ago

Rechtlich halt eben nicht. Und die gleiche Arbeitstätigkeit sollte es eigentlich auch nicht sein. Es gibt einen Lehrplan der von Schule und Betrieb gleichermaßen erfüllt werden muss.

[–] [email protected] 1 points 11 months ago* (last edited 11 months ago)

Azubis arbeiten lediglich 60% in den ersten paar Lehrjahren in denen sie 2 von 5 Arbeitstagen in die Schule gehen (3/5 Tagen= 60%). Warum sollte ein Arbeitgeber jemanden in Vollzeit bezahlen der einen Großteil der Zeit nicht da ist?