Die Klage hört sich für mich nach Umgang mit seinem Schicksal und Kontrollverlust an. Irgendwie verständlich.
Naja, kommt halt auf die genauen Umstände an, die man nicht kennt, weil der Artikel genau die entscheidenden Details nicht hat.
Der Kläger bemängelte laut Mitteilung des Landgerichts, dass der Eigentümer sich nicht ausreichend um die Sicherung des Steigs gekümmert habe. Der Riss, der im Stein entstanden ist, hätte dem Eigentümer auffallen müssen, findet der Mann. Vor allem, da der Fels für Touristen als Ausflugsziel beworben wird. Aber auch die Bergsportvereinigung, die den Steig ehrenamtlich wartet, habe eine Verantwortung für die Sicherheit, findet der Kläger.
Es ist halt schon ein Unterschied, ob einem irgendwo im hochalpinen Sonstwo ein Stein entgegenkommt oder halt ein 2,5 Meter großer Stein an einem als Ausflugsziel beworbenem Klettersteig. Genau wie es halt ein Unterschied ist, wenn mir ein völlig verfaulter Baum auf die Rübe fällt ob ich irgendwo tief im abgelegensten Wald im Unterholz rumstrolche oder auf dem Premiumwanderweg Harzer Waldesruh, der mir in der Touriinfo empfohlen wurde.