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[–] 6 points 5 days ago* (last edited 5 days ago)

Naja, kommt halt auf die genauen Umstände an, die man nicht kennt, weil der Artikel genau die entscheidenden Details nicht hat.

Komisch. Unabhängigen Qualitätsjounalismus hat der ÖR versprochen. Und jetzt fehlt die Urteilsbegründung im Artikel. Schwer zu glauben.

E: Ich hab nachgeschaut. Eigentlich gut begründet. Bundeswaldgesetz, eigenes Risiko. Was fehlt dir?

E2: Klettersteige sind gefährlich. Allein schon, wenn man ungünstig fällt, kann man sich schwer verletzen. Bandfalldämpfer sind keine Komfortbremse, das tut weh beim bremsen und man knallt hart an den Fels. Und die Stahlgriffe auf dem Weg nach unten, gehen nicht zur Seite. Wenn einer über einem fällt und man ungeschickterweise drunter steht, bricht der einem vielleicht nen Halswirbel. Das ist niemals ein ungefährliches Freizeiterlebnis. Es ist riskant und es kann einen verletzen oder gar umbringen. Auch wenn es nicht wahrscheinlich ist. Die zwei Faktoren der Risikobewertung: Schadenshöhe und Eintrittswahrscheinlichkeit gelten. Das Risiko bewerten und entscheiden, ob man es eingeht, ist Teil der Eigenverantwortung. Ich finde es problematisch, dem ehrenamtlichen Betreiber oder dem Grundstückseigentümer, der das Treiben auf seinem Grundstück gestattet, daraus einen Strick zu drehen. Auch wenn der Kläger eine tragische Verletzung davon getragen hat.

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