"Gerade das stößt auf Unmut seitens der EU-Kommission und anderer EU-Staaten. Denn zum einen berücksichtige die Regelung nicht, wenn andere Länder schon eigene Kennzeichnungssysteme haben, wie etwa Dänemark.
Zum anderen könnte Deutschland ein Wettbewerbsvorteil entstehen, da hier ansässige Erzeuger lediglich die Anforderungen eines einzigen Systems – nämlich des deutschen – erfüllen müssten, während ausländische Marktteilnehmer gegebenenfalls den Vorgaben auch anderer Länder entsprechen müssten."