Da es sich bei dem Gutachten der GFF um eine zwar wertvolle und offenbar auch juristisch fundierte fachliche Einschätzung, nicht jedoch um ein Dokument mit rechtlicher Bindung handelt, wäre meine Antwort nein.
Darüber hinaus gibt es meiner Kenntnis nach (leider) keine Antragspflicht für ein Verbotsverfahren beim BVerfG, also begeht eine Regierung, die zu hasenfüßig ist, dieses zu beantragen, keinen Verfassungsbruch.
Art 20 GG Abs.4 setzt voraus, dass jemand aktiv dabei ist, die FDGO abzuschaffen (fraglich) und es keine andere Möglichkeit, also auch keinen Rechtsstaat/keine Gewaltenteilung mehr gibt, also Wahlen, Gerichte, Exekutive, Parlament, BVerfG,.. nicht mehr funktionieren/gleichgeschaltet sind. Das ist definitiv nicht der Fall.