Sie lassen sich aktiv zur Wahl aufstellen und sind aktiv gegen die der FDGO zugrundeliegende Verfassung.
Sie müssen es aber auch aktiv machen. Sprich: die AfD müsste selber die Regierung stellen und das auch umsetzen, was sie mal offen, mal versteckt so fordert.
Hat nichts mit hasenfüßig zu tun. Für die xxU ist nichts zu gewinnen, wenn die Fascho-Partei verboten wird. Im Gegenteil, wer weiß, auf wie viele ihrer Taten dann kritische Augen fallen, weil Vergleichbares dann Teil der Begründung für ein Verbot ist.
Hmm. Ich würde mal behaupten, die AfD würde nicht wegen konservativer Politik, Law&Order-Rhetorik oder restriktiver Migrationspolitik verboten, sondern wegen ihres eindeutig und durchgehenden strukturellen verfassungswidrigen Charakters. Während die Union gerne auch die vorgenannten Punkte bedient, fehlt ihr bei aller Kritik doch dieser klar und systematisch gegen die verfassungsrechtliche Grundordnung gerichtete Charakter.
Was für mich eher für Hasenfüßigkeit (politisch und/oder rechtlich) spricht, ist die Tatsache, dass auch die Ampel sich nicht durchringen konnte, diesen zu stellen. Das Prozessrisiko ist hoch und das NPD-Verfahren hat gezeigt, wie man es nicht macht. Jetzt traut sich keiner mehr und schaut lieber dieser brennenden Katastrophe zu und hofft, dass sich das schon irgendwie von alleine klärt.
Es war ein riesiger Fehler, den Anstoß für so ein Verfahren in die Hände der Politiker zu legen.
Effektiv funktionieren schon jetzt Gerichte nicht mehr, siehe Dobrindt.
Dobrindts Maut wurde vom EuGH gestoppt, die Regierung hat das Urteil akzeptiert und sich gebeugt. In einem Fall, der dem Art 20 GG Abs.4 vorschwebt, gäbe es 1. kein unabhängiges Gericht wie den EuGH und/oder 2. die Regierung würde sich einfach über das Urteil hinwegsetzen. Hier hat jedoch ein unabhängiges Gericht als die Judikative ein Gesetzesvorhaben der Regierung gestoppt: die Gewaltenteilung hat funktioniert.