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Landtag ermöglicht massive Überwachung in Sachsen
(netzpolitik.org)
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Das mit dem Internet-Gesichterabgleich war doch schon laut EU-Recht nicht erlaubt, wenn man vorsorglich eine Datenbank aller Gesichter anlegt und vorhält um sie im Bedarfsfall abzurufen. Soweit ich hörte, dürfte man erst im Bedarfsfall zu diesem konkreten Zweck einen Abgleich starten, aber die Datenbank müsste quasi bei jedem Bedarfsfall erneut erstellt (das ganze Internet nach Bildern gescraped) werden, was irgendwie nicht so realistisch klingt.
Insgesamt ist das ganze Paket ein Albtraum, dass sich potenziell gegen jeden richten könnte. Das muss auch der letzte irgendwann mal begreifen.