Schon, und die möchte ich auch unbedingt erhalten, aber eine Politikerin (egal ob Teil der Regierung oder nicht) ist aktuell nicht unbedingt in dem Maße gleich vor dem Gesetz wie die übrige Bevölkerung. Kommt es zu einer namentlichen Abstimmung im Kabinett und/oder Parlament bei der die Person sich für etwas offensichtlich gesetzeswidriges ausspricht und engagiert hat eine unabhängige Staatsanwaltschaft aus meiner Sicht die Pflicht Anklage zu erheben und eine unabhängige Richterin zu urteilen. Damit es nicht zu Absprachen, Interessenskonflikten oder so kommt lässt sich das zuständige Gericht öffentlich nachvollziehbar zufällig auslosen. Und weil die Juristinnen nicht gewählt sind, kann es ja ebenso zufällig zugeloste Mitglieder aus der Bevölkerung geben welche ihrerseits im Verfahren mitwirken und be- bzw. entlastendes für die Staatsanwaltschaft und/oder Verteidigung beisteuern.
Und wenn es subjektiv-moralische Gründe gibt, eine Politikerin nicht (mehr) zu unterstützen, sollte die Bevölkerung eine eigenständige Chance beommen eine Staatsanwalschaft mit einer Anklage zu beauftragen. Etwa durch die Sammlung von Unterstützungsunterschriften ähnlich wie zur Kandidatur bei Wahlen oder Volksbegehren. Wird ein Quorum erreicht, wird dieses anonym an zufällig geloste Staatsanwaltschaften zugestellt und es findet dort eine juristische Fachprüfung/Einordnung statt. Wird auch hier ein Quorum erreicht, dass die Anklage als gerechtfertigt ansieht wird in Folge vor einem erneut ausgelosten Gericht (unter Ausschluss von allen bisher beteiligten) die Anklage erhoben und die Politikerin hat sich und ihre Entscheidung zu erklären.
Schön und gut, dass Andreas Scheuer sich aktuell erklären muss. Aber das ist eben leider nicht die Regel.
Schon, und die möchte ich auch unbedingt erhalten, aber eine Politikerin (egal ob Teil der Regierung oder nicht) ist aktuell nicht unbedingt in dem Maße gleich vor dem Gesetz wie die übrige Bevölkerung. Kommt es zu einer namentlichen Abstimmung im Kabinett und/oder Parlament bei der die Person sich für etwas offensichtlich gesetzeswidriges ausspricht und engagiert hat eine unabhängige Staatsanwaltschaft aus meiner Sicht die Pflicht Anklage zu erheben und eine unabhängige Richterin zu urteilen. Damit es nicht zu Absprachen, Interessenskonflikten oder so kommt lässt sich das zuständige Gericht öffentlich nachvollziehbar zufällig auslosen. Und weil die Juristinnen nicht gewählt sind, kann es ja ebenso zufällig zugeloste Mitglieder aus der Bevölkerung geben welche ihrerseits im Verfahren mitwirken und be- bzw. entlastendes für die Staatsanwaltschaft und/oder Verteidigung beisteuern.
Und wenn es subjektiv-moralische Gründe gibt, eine Politikerin nicht (mehr) zu unterstützen, sollte die Bevölkerung eine eigenständige Chance beommen eine Staatsanwalschaft mit einer Anklage zu beauftragen. Etwa durch die Sammlung von Unterstützungsunterschriften ähnlich wie zur Kandidatur bei Wahlen oder Volksbegehren. Wird ein Quorum erreicht, wird dieses anonym an zufällig geloste Staatsanwaltschaften zugestellt und es findet dort eine juristische Fachprüfung/Einordnung statt. Wird auch hier ein Quorum erreicht, dass die Anklage als gerechtfertigt ansieht wird in Folge vor einem erneut ausgelosten Gericht (unter Ausschluss von allen bisher beteiligten) die Anklage erhoben und die Politikerin hat sich und ihre Entscheidung zu erklären.
Schön und gut, dass Andreas Scheuer sich aktuell erklären muss. Aber das ist eben leider nicht die Regel.