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this post was submitted on 07 May 2026
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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founded 2 years ago
MODERATORS
Das ganze Thema is ein beschissenes Minenfeld.
Moralisch wäre es verwerflich, diese Selbstbestimmung nur auszunutzen, um sich einen Vorteil zu verschaffen, ohne es tatsächlich ernst zu meinen. Das wäre dann ein Missbrauch, der zulasten derer geht, die dann womöglich weniger ernst genommen werden.
Legislativ oder juristisch festzunageln, dass irgend eine bestimmte Absicht oder Vorbedingung gegeben sein muss, führt aber zum einen das Ziel des SBG ad absurdum, die Hürden zu senken, und öffnet zum zweiten die Tür für Willkür.
Die Problematik liegt also eher dabei, dass man sich dadurch einen Vorteil verschaffen kann, was wiederum nur dann vermieden werden kann, wenn Identität keine Vor- oder Nachteile mehr bringt.
Kurzum, wie du sagst:
Beförderung, wie jede andere Anstellung, sollte nach Eignung geschehen, nicht nach Name, Geschlecht, Religion, Augenfarbe, Lieblingshunderasse oder sonstigen Kriterien, die nichts mit der Arbeit zu tun haben.
(Außer deine Lieblingsrasse sind Möpse; dann zweifel ich dein Urteilsvermögen grundsätzlich an)