this post was submitted on 30 Aug 2023
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Ich möchte ergänzen:
Das es überhaupt Ausnahmen vom Mindestlohn gibt ist das eigentliche Problem!
Ohne Ausnahmen würde es in den finanziell eher weniger gut betuchten Kultur- und Geisteswissenschaften vermutlich für Menschen ohne Berufserfahrung sehr schwer werden Praktikumsplätze zu finden.
Auch ehrenamtliche Arbeit (mit Vergütung) ist m.E. eine sinnvolle Ausnahme für Geschäftsführer, Vorstände etc. Die haben hoffentlich ohnehin genug aus ihrer eigentlichen Tätigkeit und machen sowas nicht wegen des Gelds.
Was konkret für Ausnahmen?
Generell sollte doch der Ansatz sein: Wenn jemand Vollzeit arbeiten geht, dann muss das Gehalt für die Erfüllung aller Grundbedürfnisse reichen sowie einen gewissen finanziellen Spielraum dem Arbeitenden einräumen. Ich rede nicht von Luxus, aber wenn morgen die Waschmaschine kaputt ist, dann sollte er dafür nicht eine Finanzierung beim nächsten Elektromarkt aufnehmen müssen sondern die ganz regulär aus seinen Rücklagen zahlen können (unter der Annahme er geht finanziell vernünftig mit seinem Einkommen um.).
https://www.arbeitsrechte.de/mindestlohn-langzeitarbeitslose/
Anmerkung zum letzten Punkt: "länger" meint ein Jahr.
Wer arbeitet, der soll bezahlt werden. Keine Ausnahmen.
Oh wow! Das wusste ich so nicht und habe deinen Post missverstanden. Danke für die Info!
Puh das ist ja krass, die Ausnahme kannte ich noch gar nicht. Lohnt sich dann natürlich noch viel mehr als Langzeitarbeitloser eine Tätigkeit aufzunehmen wenn man nicht mal Mindestlohn bekommt /s
Ich möchte auch noch ergänzen:
• Allen ein „echtes“ Arbeitsverhältnis zu gestehen mit Lohn und Absicherung in allen Sozialversicherungen.
Soll heißen auch Gefangenen oder Personen in sogenannten Werkstätten oder Einrichtungen, welche nicht einmal als sogenannte Arbeitnehmer gelten und stattdessen „Motivationszuwendungen“ oder ähnliches erhalten.