this post was submitted on 25 Aug 2023
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[–] [email protected] 2 points 1 year ago (1 children)

Dein Vergleich hinkt aber ganz gewaltig! Bei der Verhinderung gibt es Betriebsrates ist er nur erstmal temporär verhindert. Nach heutiger Rechtsprechung wird man dafür verurteilt und anschließend schauen Richter und Behörden ganz genau drauf, wenn das nochmal kommt. Da werden Verfahren auch mal verkürzt geführt.

Bei 500-facher, schwerer Körperverletzung ist der Schaden aber schon entstanden. Großer Unterschied. Hier geht es jetzt um einen angemessenes Strafmaß für den entstandenen Schaden.

[–] [email protected] 6 points 1 year ago

Du hast nach einem Argument gefragt. Die Zahl der Betroffenen ist ein klares Argument. Dabei geht es ja auch nochmal grundsätzlich darum, das Prinzip der betrieblichen Mitbestimmung zu sabotieren, was über den Einzelfall hinausgeht.

Auch greifst du hier vorweg, indem du die Annahme triffst, dass es nach der temporären Behinderung zur erfolgreichen Betriebsratsarbeit käme. Die Behinderung findet in bestimmten Unternehmen aber langfristig und systematisch statt, eben weil die bestehenden Strafen keine abschreckende Wirkung haben.

Um aber nochmal auf die Zahl 500 als Beispiel zurückzukommen. 2 Jahre Haftstrafe, wovon wahrscheinlich nach der Hälfte der Rest zur Bewährung ausgesetzt wird, entspricht 1,46 Hafttagen pro behinderten Mitarbeiter.

Gehen wir auf die 12.000 bei Tesla in Grünheide, dann sinds selbst bei 5 Jahren Haft gerade mal 3h40min pro behinderten Mitarbeiter.

Da finde ich kaum, dass man von Unverhältnismäßigkeit sprechen kann. Auf schweren Raub (§ 250 StGB) gibts auch nicht unter drei Jahren, selbst wenn nur mit Gewalt gedroht wurde, ohne das es tatsächlich zur Anwendung von Gewalt kam. So könnte man sich jetzt durchs Strafrecht pflücken und jedes Strafmaß als willkürlich abkarten.