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submitted 3 months ago by CyberEgg@discuss.tchncs.de to c/dach@feddit.org

Dürfen KI-Unternehmen urheberrechtlich geschützte Werke ohne Zustimmung für das Training ihrer Systeme nutzen? Nein, sagt das Landgericht München und gab damit der GEMA Recht, die gegen das US-Unternehmen OpenAI mit seinem Tool ChatGPT geklagt hatte.

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this post was submitted on 11 Nov 2025
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