this post was submitted on 16 Aug 2023
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@plistig @superkret Formal ist die Entsorgung in der Biomülltonne keine "geeignete Maßnahme und Sicherheitsvorkehrung" die vor dem "Zugriff durch Dritte" schützt (§10).
Also lieber sicherheitshalber Entsorgung durch Verbrennen im Garten oder auf dem Balkon?
Ach komm, wir melden einfach alle Ich-AGs mit Professionellen Entsorgungsdienstleistungen an, und schieben dann die gleichen 50 Euro als Bezahlung zwischen uns hin und her.
Abgesehen davon geht der Besitz der Reste mit dem Einfüllen in die Biotonne auf die Stadtwerke/Müllbetrieb über. Der Entsorgende könnte also nicht von der Anzeige absehen, da ihm diese Entscheidung gar nicht mehr obliegt.
Kann ich dann die Stadtwerke/Müllbetriebe anzeigen, weil die zu viel Cannabis besitzen?
Als Nicht-Jurist würde ich zu Nein tendieren, denn das Cannabis gelangte ja ohne Zutun/Kenntnis in ihren Besitz. Wenn sie es entdecken und behalten, ist es was anderes...
@mustbe3to20signs Der Besitz wechselst erst wenn der Müll abgeholt wird. Bei Sperrmüll und Containern ist das gelegentlich Thema.