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this post was submitted on 27 May 2025
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DACH - Deutschsprachige Community für Deutschland, Österreich, Schweiz
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founded 11 months ago
MODERATORS
Je nach Branche und Tätigkeit mag das üblich sein - in deinem Fall würde ich sagen eher nicht. Du arbeitest doch sicher zeitlich festgelegte Schichten oder ähnliches, da finde ich diese Praxis schon eher ungewöhnlich.
Letztendlich wird es aber drauf ankommen was in deinem Arbeitsvertrag steht, meines Wissens (Achtung, dieses ist in keiner Weise qualifiziert :D) ist es zulässig dass dort sowas wie "Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten" drin steht, dann kann das tatsächlich so sein dass gar nicht mal so wenige unbezahlte Überstunden zulässig sind (über die tatsächliche Menge wird es vermutlich 83636485 verschiedene Gerichtsfälle nachzulesen geben...).
Steht das nicht da sehe ich es auch wie du und würde mich möglichst dagegen wehren, schlimm genug dass sowas überhaupt in einem Arbeitsvertrag stehen darf.
Spätestens, wenn in Summe die geleisteten Arbeitsstunden (Regelarbeit + Überstunden) den stündlichen Arbeitslohn auf den Mindestlohn drücken, ist der Rahmen rechtlich ausgereizt.
Eine solche Klausel im Arbeitsvertrag ist meines Wissens nach unwirksam, insofern dort keine maximale Zahl explizit genannt wird. Der Arbeitnehmer muss bei Vertragsunterzeichnung die Möglichkeit haben, das erwartete Arbeitspensum abzuschätzen und mit dem Gehalt abzuwägen. Pauschal alles mit drin, egal wann und wie viel ist nicht zulässig.
Exakt. Kenne das genau so auch aus der Beratung. Da steht oft drin: "Überstunden bis zum Umfang von 10 % über die Wochenarbeitszeit hinaus gelten als vom Gehalt abgedeckt."
Für Besserverdiener (> 7300€ / Monat) besteht grundsätzlich auch kein Anspruch auf Ausgleich der Überstunden.