this post was submitted on 11 May 2025
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[–] [email protected] 10 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (5 children)

War ein Beispiel. Da steht alle Parteien.

Aber gut, ich bin bereit mich auf einen Proporz nach Zweitstimmen einzulassen:

Für alle 41 Talkshowauftritte der AgD muss einmal ein Vertreter von die PARTEI eingeladen werden. Für alle 30 Talkshowauftritte der AgD muss einmal ein Vertreter von Volt eingeladen werden. Für alle 21 Talkshowauftritte der AgD muss einmal ein Vertreter der Tierschutzpartei eingeladen werden.

[–] [email protected] 0 points 2 days ago (4 children)

Du musst mal die AfD gedanklich loslassen. Es gibt ja noch mindestens die Linke, SPD, Grüne, CDU und FDP die dann genauso übervorteilt werden. Werden die Grünen jetzt zweimal so selten eingeladen wie die AfD? Nein, einen gewissen journalistischen Spielraum mag es da geben.

[–] [email protected] 5 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (3 children)

Das ist richtig, reduziert aber nicht die "angemessene" Berichterstattung über andere Parteien auf 0, wenn das Argument ist, dass ja über alle Parteien angemessen berichtet werden müsse.

Wenn es ok ist , andere Parteien nie einzuladen, dann ist es auch ok, Nazis nicht einzuladen.

[–] [email protected] 0 points 2 days ago* (last edited 2 days ago) (1 children)

Grundsätzlich hast du recht. Vielleicht geht es um „relevante“ Parteien? Schwammige Definition, zugegeben, aber vll muss man das auch aushalten, da es hier offenbar ein breites Spektrum an Parteien betrifft.

Sobald die MLPD von 5% der Wähler gewählt wird, werden sie vermutlich auch eingeladen.

Mit deinem letzten Satz machst du einen logischen Fehler. Mit der Logik kann ich auch sagen „Ich lade keinen Sozialisten mehr ein (weil mir das z.b. persönlich nicht passt). Eine andere Grundlage gibt es da bisher nicht.

Es gibt gute Gründe warum in einem Rechtsstaat Gerichte urteilen. Stand jetzt ist und war die AfD eine legale Partei. Sich vom Rechtsstaat zu verabschieden, nur weil man glaubt auf der richtigen Seite zu stehen finde ich schwierig. Der Zweck heiligt nicht immer die Mittel.

[–] [email protected] 1 points 2 days ago (1 children)

Sozialisten wenden sich nicht gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung. Kapitalismus steht nirgendwo im Grundgesetz.

Die Medien und der ÖRR sind keine Staatsorgane und müssen nicht warten, bis das BVerfG irgendwas entschieden hat. Ein Sender mit Haltung würde sich von den Nazis verklagen lassen und sehen was rauskommt.

[–] [email protected] 1 points 2 days ago

Naja, das kommt drauf an wen du jetzt als Sozialist definierst :D

Es heißt ja schon „öffentlich-rechtlich“, und klar können die das machen. Aber vielleicht haben sie auch einen findigen Syndikus der Ihnen sagt, dass das Übel ausgeht, sowohl für den entsprechenden Sender, die Reputation des ÖRR und ebenfalls politische Ausmaße annimmt die schwer vorherzusehen sind.

Der ÖRR geht ja auch nicht unbedingt fair mit der AfD um, trotz Einladungen. Muss man ja auch mal sagen. Was für absurde Interviews ich schon gesehen habe. Damit kann man durchkommen. Mit allem darüber hinaus vermutlich nicht.

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