9
Frage an ImmobilienverkäuferInnen
(discuss.tchncs.de)
Ein Eckchen im Fediverse für Nachrichten und Fragen rund um das Thema Erwerbsarbeit.
Es gelten die TOS von feddit.org.
Icon: Case Icon, Free Icons
Banner: Assembling Motors on Endless Conveyors, 1920, public domain
Grundsätzlich ist der Angebotspreis auch nur ein Vorschlag, der bestenfalls auf einer gründlichen Immobilienwertermittlung basiert. Wenn du eine Immobilie anguckst, solltest du sie ebenfalls bewerten (lassen).
Wenn deine Bewertung dann einen niedrigeren Preis ergibt, dann solltest du den auch so vorschlagen, oder die Immobilie nicht kaufen, da sie mit dem höheren Preis ja unwirtschaftlich für dich wäre.
Sonderfall ist es, wenn du trotz niedrigerer Bewertung die Immobilie unbedingt haben möchtest. Dann kannst du auf Nummer sicher gehen und den Angebotspreis anbieten und zahlst dann ggfs. den Liebhaberaufschlag.
Bei Verhandlungen mit Maklern ist es nach meiner Erfahrung wichtig, den geringeren Preisvorschlag auch gut zu begründen. Sonst fühlen sich die Makler schnell gekränkt, wenn man deren "gründliche Ermittlung" einfach in den Wind schlägt und 20 % unter Angebotspreis anbietet.