Wer einem völkermordenden Land Waffen liefert, setzt sich mit ins Boot, ganz einfach!
Die Veranwortlichen, die diese Lieferungen freigegeben haben, gehören alle eingesperrt oder besser, dort an die Front verfrachtet.
Wer einem völkermordenden Land Waffen liefert, setzt sich mit ins Boot, ganz einfach!
Die Veranwortlichen, die diese Lieferungen freigegeben haben, gehören alle eingesperrt oder besser, dort an die Front verfrachtet.
Erstens bestreitet Deutschland, dass überhaupt eine Streitigkeit mit Nicaragua vorliegt, über die der IGH entscheiden könnte. Zweitens bezögen sich einige Vorwürfe auf Geschehnisse vor dem 30. April 2008 – dem Tag, an dem Deutschland sich der Gerichtsbarkeit des IGH unterworfen hat. Deshalb könne der Gerichtshof in diesen Fällen seine Gerichtsbarkeit nicht ausüben. Und drittens könne der IGH nicht über eine mögliche Beihilfe Deutschlands zu einem Völkermord entscheiden, ohne dass Israel an dem Verfahren beteiligt sei.
Also leugnet Deutschland nicht einmal die Beihilfe zum Völkermord, sondern behauptet bloß, dass wir einen Freifahrtschein haben…
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