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submitted 6 days ago by [email protected] to c/[email protected]

Ein Student wird in der Berliner U-Bahn kontrolliert. Sein Handy hat keinen Empfang, deshalb zeigt er einen Screenshot seines Tickets, später auch das Ticket in der App. Trotzdem wird er bestraft - zurecht, sagt die BVG.

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[-] [email protected] 3 points 1 day ago

Meine Schwiegermutter hatte vor einigen Monaten fast dieselbe Situation: gültiges Handyticket, gültiger Handyvertrag, aber bei der Kontrolle in einer U-Bahn-Station hatte sie kein Netz und das Ticket ließ sich nicht anzeigen. Anstatt vielleicht mal an die Oberfläche zu gehen und das Ticket dort zu überprüfen, bekam sie sofort das eRhÖhTe BeFöRdErUnGsEnTgElT aufgebrummt, ist dann zum Kundenzentrum gefahren und sollte immer noch die 7 € bezahlen.

Bei mir hat das den Gerechtigkeitssinn getriggert (warum sollte man draufzahlen müssen, wenn man alles genau nach Regeln macht und höherer Gewalt zum Opfer fällt, zumal in Deutschland, wo Mobilfunkempfang sowieso so eine Sache ist?). Habe der BVG dann einen langen Einspruch geschickt, außerdem auch die Schlichtungsstelle eingeschaltet, und tatsächlich kam nach einiger Zeit die Nachricht, dass die BVG die Forderung zurücknimmt; aber mit dem Hinweis, dass das jetzt nur aus Kulanz sei und meine Schwiegermutter in Zukunft dafür sorgen solle, dass sie immer Empfang hat.

Ging bei uns also gut aus, aber man kommt nicht um den Verdacht herum, dass die BVG gezielt die ein oder andere Hürde aufstellt (s. auch die im Artikel erwähnte 7-Tage-Frist), um die Leute leichter stolpern zu lassen.

this post was submitted on 12 Sep 2025
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Berlin

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