this post was submitted on 25 Sep 2023
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Nein? Das gilt nur wenn ein gemeinsamer Haushalt geführt wird und so eine sog. "Bedarfsgemeinschaft" gebildet wird. Anders als bei der Ehe endet diese Annahme aber spätestens mit dem Auszug.
Wer bestimmt denn ab wann es eine "Bedarfsgemeinschaft" ist?
Es scheint also relativ einfach zu sein, zu bestimmen, wer für wen zuständig ist.
Eine Bedarfsgemeinschaft setzt eine gemeinsame Haushaltsführung voraus.
Aber nur weil zwei WG Mitbewohner seit einem Jahr zusammen sind und schon mal gemeinsam im Urlaub waren, heißt das nicht, dass sie füreinander Geschäfte wie Hauskäufe tätigen, oder über das Abschalten medizinischer Geräte entscheiden sollten. Das ist eine völlig andere Dimension, als die Frage, wieviel Geld man vom Amt bekommt.
Umgekehrt sind Ehepartner auch dann Unterhaltspflichtig, wenn sie nicht im selben Haus leben.
Viele Worte, um das Amt zu sagen. Umgekehrt entscheiden Eheleute darüber, ob sie verheiratet sind oder nicht.