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[+] -6 points 18 hours ago* (5 children)

Das ist eher nicht Keule druff.

Weiß nicht. Haben deine Begründungen wirklich etwas mit der Frage zu tun, ob das Verfassungsgericht gleich im ersten Schritt das richtige Gericht dafür ist?

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  • [–] 8 points 18 hours ago (4 children)

    Der erste Schritt war die schriftliche Aufforderung. Frau Reiche ist in diesem Fall keine einfache Privatperson. Zuständigkeiten für Gerichte sind nunmal gesetzlich geregelt. Wenn es um verfassungsrechtliche Fragestellungen geht, ist das Amtsgericht Klein Kleckersdorf nicht die Stelle, die sich damit befasst.

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  • [+] -14 points 17 hours ago (3 children)

    keine einfache Privatperson.

    das Amtsgericht Klein Kleckersdorf nicht

    Also?

    Wenn es um verfassungsrechtliche Fragestellungen geht

    Also?

    Wir wissen doch, dass es um eine Einzelaktion einer einzelnen Ministerin geht. Nichts von grundsätzlicher Bedeutung.

    Aber konkret scheinst du auch nix zu wissen. Nur viel Geblubber.

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  • [–] 5 points 12 hours ago

    Dann lass mich aus meinem ersten Kommentar zitieren:

    Nachdem auf das Unterlassungsschreiben anscheinend nicht reagiert wurde, sucht die Partei nun gerichtliche Hilfe beim zuständigen Gericht. Im einstweiligen Rechtsschutz

    Ergo: Das angerufene Bundesverfassungsgericht ist zuständig.

    Das ist doch nicht so schwer?

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  • [–] 7 points 17 hours ago (1 child)

    Im Gegensatz zu Dir (gesamte Argumentation: "Also? Also?") hat You gesetzliche Grundlagen genannt und erklärt, was das bedeutet. Das als "Geblubber" abzutun, ist eine Unverschämtheit und sagt wesentlich mehr über Dich aus als über ihn/sie.

    (PS. Was Deine "Also"s überhaupt bedeuten sollen, ist mir schleierhaft. Also: Das Amtsgericht Klein Kleckersdorf ist für verfassungsrechtliche Fragestellungen nicht zuständig, das BVerfG schon. Weil Frau Reiche keine einfache Privatperson ist.)

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