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Beim Thema Migration sei die Koalition "fulminant gescheitert" mit dem Ansatz, durch eine möglichst harte Asylpolitik könne die AfD kleinbekommen werden, "weil man irgendwie quasi deren Kernthema erledigen würde", kritisierte die Grünen-Politikerin.

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) habe "die größtmögliche Härte durchgezogen in der Asylpolitik, inklusive Rechtsbruch an den deutschen Grenzen, inklusive Kooperation mit den Verbrechern der Taliban", betonte Dröge. "Und trotzdem, es hat nichts gebracht mit Blick auf das AfD-Wahlergebnis. Nichts hat es gebracht. Im Gegenteil, die sind sogar noch stärker geworden."

Dröge rief die Abgeordneten des Bundestages auf, "einen Prüfeintrag für ein AfD-Verbot" auf den Weg zu bringen. "Wir sind mittlerweile an einem Punkt in unserer Demokratie, wo die politische Auseinandersetzung alleine vielleicht nicht mehr reicht." Das deutsche Grundgesetz sehe daher als letztes Mittel auch das Parteienverbot vor. "Es ist an der Zeit. Ich kann nur an Sie appellieren, ich kann Sie nur bitten, prüfen Sie als Abgeordnete des Deutschen Bundestages Ihr eigenes Gewissen."

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[–] 40 points 1 month ago (14 children)

Schön, dass Leute es immer noch nicht verstanden haben...

SIE KÖNNEN ES OHNE DIE NÖTIGEN STIMMEN NICHT.
GENAUSO WIE SIE NICHT GEGEN DIE GRUNDRECHTSVERSTÖẞE DER CDU KLAGEN KÖNNEN OHNE AUSREICHEND STIMMEN.

Und die selben Menschen sind dann auch die, die keine Oppositonsparteien wählen, weil die ja (eben mangels Stimmen) eh nichts ausrichten. Wann wurde der Politikunterricht in Deutschland eigentlich abgeschafft?

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  • [–] 10 points 1 month ago (2 children)

    Ich meinte damit nicht die Grünen, ich meinte alle, jeden in diesem Bundestag mit Ausnahme der blauen Nazis.

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  • [–] 3 points 1 month ago (8 children)

    GENAUSO WIE SIE NICHT GEGEN DIE GRUNDRECHTSVERSTÖẞE DER CDU KLAGEN KÖNNEN OHNE AUSREICHEND STIMMEN.

    Jeder kann Verfassungsklage einreichen.

    Was nicht mit weniger als 25% geht ist Untersuchungsausschuss.

    Die 25% hätte man wahrscheinlich mit einer Neuauszählung für das BSW erhalten können, oder man hätte die Hürde absenken können als Bedingung für die Zustimmung zum Sondervermögen.

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  • [–] 3 points 1 month ago (5 children)

    Ein Verbotsverfahren ist nicht eine Verfassungsklage und hat andere Hürden. Es kann praktisch nur Bundesregierung, Bundesrat oder Bundestag es mit den nötigen Mehrheiten anstoßen.

    https://www.bundesverfassungsgericht.de/DE/DasBundesverfassungsgericht/Verfahrensarten/Parteiverbotsverfahren/parteiverbotsverfahren_node.html

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  • [–] 1 point 1 month ago (4 children)

    Richtig, aber wo ist der Zusammenhang?

    Nebenbei, auch das Verbotsverfahren hätte man als Bedingung für die Zustimmung zum Sondervermögen fordern können.

    Nur, so sicher ist der Ausgang nicht, wenn das Völkische nur einige Landesverbände betrifft.

    Özdemir und Pistorius unterscheiden in ihrem Beitrag zwischen einem deutsch-nationalen und einem völkischen Teil der AfD. Die deutsch-nationale Strömung könne unter Umständen mit dem Grundgesetz vereinbar sein und müsse deswegen in Parlamenten und in der Gesellschaft bekämpft werden, argumentieren die beiden Politiker.

    https://feddit.org/post/34702845

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  • [–] 3 points 1 month ago (3 children)

    Es gibt ein sehr umfangreiches Gutachten, in dem genug geliefert wird, dass es nahezu sicher ein Verbot gäbe. Es ist schon alles vorbereitet. Die Affen in der Politik müssen das nur noch anstoßen.

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  • [–] 1 point 1 month ago (2 children)

    Özdemir und Pistorius werden das Gutachten kennen und schätzen es nicht als nahezu sicher ein. Wenn es sicher wäre, könnte Özdemir es persönlich für BW beantragen.

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  • [–] 2 points 1 month ago (1 child)

    Und selbst wenn es nicht sicher ist, was hat man bitte zu verlieren? Entweder es klappt und wir sind den blaubraunen Dreck los oder es klappt nicht und Deutschland wird wieder von Nazis regiert. Oder wir machen einfach nichts und Deutschland wird von Nazis regiert. Das ist doch dumm???

    Außerdem ist nur Pistorius Jurist. Was der Özdemir über das Gutachten denkt geht mir am Arsch vorbei.

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  • [–] 2 points 1 month ago (1 child)

    Eine Verfassungsklage gibt es nicht, du meinst eine Verfassungsbeschwerde. Jedermann kann diese einreichen, das stimnt, aber sie hat ein paar Hürden. Besonders die Glaubhaftmachung der eigenen Betroffenheit. Dich als Beschwerdeführer muss die Grundrechtsverletzung in deinen eigenen Grundrechten berühren.

    Ein Organstreitverfahren kann hingegen nur von Verfassungsorganen angestrebt werden (lese hier aus Fraktionen des BT und deren Abgeordneten u.U.) und kann wiederum eigene Verfassungsverletzungen überprüfen lassen. Aber lest doch vllt selber erst einmal die Art. 93ff. GG und den § 13 BVerfGG mit den entsprechenden Verweisen.

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