this post was submitted on 15 Aug 2023
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founded 1 year ago
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Der Entwurf sieht vor, dass Balkon-Photovoltaikanlagen möglichst unkompliziert in Betrieb genommen werden können. Bisher ist es so: Wer ein Balkonkraftwerk installieren will, muss das beim Netzbetreiber anmelden. Außerdem braucht es bis jetzt einen sogenannten Zweirichtungszähler. Beides soll wegfallen.

Künftig soll man das Balkonkraftwerk nur noch in einer Datenbank eintragen. Übergangsweise können auch die alten nicht-digitalen Stromzähler weiterverwendet werden, die sich dann einfach rückwärts drehen, wenn Strom vom Balkon ins Netz eingespeist wird. Bisher darf jeder mit einer kleinen Solaranlage 600 Watt Strom produzieren - diese Grenze soll angehoben werden auf bis zu maximal 800 Watt.

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[–] [email protected] 16 points 1 year ago (12 children)

Währenddessen beginnt unser Kreis damit ein Regelwerk auszuarbeiten, das die optischen Aspekte einer (Balkon)-Photovoltaikanlage regulieren soll, damit ein einheitliches Ortsbild gesichert werden kann...

[–] [email protected] 6 points 1 year ago* (last edited 1 year ago)

Solange das vom BauGB gedeckt ist, darf der Kreis noch so viele Regularien aufstellen, wie die lustig sind. Davon abgesehen wäre mir neu, dass das LRA einfach neue Regeln aufstellen darf, die sich offensichtlich mit optischen Sachen beschäftigen, die über die Einfügung hinaus gehen, und die von der aktuellen Version des BauGB gedeckt sind, außerdem keiner Baugenehmigung bedürfen und auch konträr zu Landes- und Bundesinteressen sind. Der Anwalt und der Verwaltungsgerichtshof freut sich.

Edit: Sicher, dass es der Kreis und nicht deine Kommune ist? Aber dort gilt das gleiche: da du keine Baugenehmigung für PV benötigst, dürfen die noch so viel festlegen, wie sie wollen. Wie schon gesagt: der Anwalt freut sich, sollte da was kommen.

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