Kontext: Bereits für Schweizer Staatsbürger*innen bzw. Leute, die dort versichert sind, gilt, dass die Grundversicherung Zahnbehandlungen nur in sehr seltenen Fällen übernimmt, siehe etwa hier. Es ist vorgesehen, dass man dafür eine private Versicherung abschließt. (Das führt übrigens auch dazu, dass Schweizer auf ihre Zahnpflege i.A. weit mehr Aufmerksamkeit aufwenden als andere.)
Diese Bemerkung soll nur helfen, das etwas besser einordnen zu können, den schlimmen Umgang mit den Schutzsuchenden aber nicht verteidigen.