Wer sich für den Reservedienst gemeldet hat, soll "leichter" für Übungen eingezogen werden können. Bisher gilt eine sog. "doppelte Freiwilligkeit", nach der sowohl Reservistinnen und Reservisten als auch Arbeitgeber die Teilnahme ablehnen können.

Im Artikel klingt durch, dass bisher eher ein arbeitgeberseitiges "Nein" erfolgt.

Daneben ebenfalls geplant:

Änderungen im Arbeitsplatzschutzgesetz sollen zudem die Attraktivität des Reservistendienstes für die Arbeitgebenden steigern – beispielsweise eine höhere Kostenerstattung bei der Einstellung einer Ersatzkraft oder Förderbeträge für kleine und mittlere Unternehmen.

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/regierung-billigt-reservestaerkungsgesetz-6118026

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[–] 4 points 6 hours ago* (last edited 5 hours ago)

Guter Schritt. Jetzt müssen wir auch wieder zurück zu einer ähnlichen Regelung im Zivilschutz.

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