Ich finds immer so cool, wie wir alle Regeln schon haben die wir brauchen um das durchzusetzen und es scheitert einfach daran das man die Polizei nicht dort hinschicken will, weil darum. Also den Teil verstehe ich dann nicht.
Es gibt schon ein Problem. Gefährdet hier sogar wirklich DIE KINDER!!!!!!! Aber da einen Polizist? Neeee, viel zu teuer. Unverhältnismäßig.Wir sind ja Rechtsstaat. Aber Polizeistaat? Hmmm. Grundgesetz Art. 2 umsetzen?? Hmmmmm, das ist immer so viel Aufwand, verstehen sie? Das werden sie doch einsehen?
Deswegen gleich mit der vollen Härte des nicht wirklich harten Jugendstrafrechts ankommen?
Macht doch einfach mal. Sammelt wenigstens Daten wie groß das Problem objektiv ist.
GG Art. 2
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.
STVO §1 https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__1.html
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.