Rettungsfähigkeit wird als die Fähigkeit definiert,
eine Schülerin bzw. einen Schüler aus einer ge-
sundheits- oder lebensgefährdenden Situation im
Wasser zu befreien. Die Art und der Umfang der
Rettungsfähigkeit in der Unterrichtspraxis hän-
gen von den jeweiligen örtlichen Verhältnissen und
Rahmenbedingungen ab. Wesentliche Einflussgröße ist hierbei die Beschaffenheit des Schwimmbades
(z. B. Beckengröße, Wassertiefe, Übergang Nicht-
schwimmer-Schwimmerbereich).
Die Sicherheit im Schwimmunterricht im Sinne
der Wasserrettung erfordert ein bestimmtes Maß
an körperlicher Leistungsfähigkeit und spezifische
Kenntnisse. Diese erfüllt eine Lehrkraft dann, wenn
sie in dem Schwimmbecken, in dem der Unterricht
stattfindet, eine verunfallte Person situativ ange-
messen unter den höchsten Stressbedingungen
- an jeder Stelle aus jeder Tiefe des Schwimmbe-
ckens an die Wasseroberfläche bringen,
- mit dem Gesicht über Wasser an den Beckenrand
transportieren / schleppen,
- über den Beckenrand bergen,
- lebensrettende Sofortmaßnahmendurchführen
sowie
- einen Notruf absetzen kann.
Lehrkräfte, die Schwimmunterricht erteilen, sind
grundsätzlich verpflichtet, selbst sicherzustellen,
dass sie im oben beschriebenen Sinn rettungsfähig
sind. Es obliegt der Eigenverantwortung der Lehr-
kraft, im Rahmen ihrer beruflichen Fortbildung
ihre Rettungsfähigkeit in angemessenen Abständen
zu überprüfen
Sehr optimistische Lehrkräfte..