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[–] 7 points 14 hours ago (2 children)

Komisch. Schwimmbäder dürfen nur öffnen, wenn eine lückenlose Überwachung durch Rettungsschwimmer gegeben ist. Anzahl der aktiven Rettungsschwimmer richtet sich nach der Situation vor Ort, aber es gibt Richtlinien über die nötige Anzahl je nach Gefahrenquellen, Andrang,...

Wenn ein Verein ins Bad geht, muss der in der Regel entsprechende Aufsicht und Rettungsschwimmer stellen.

In beiden Fällen gelten die Rettungsschwimmer als Garanten und haben gesetzliche Pflichten.

Geht ein Lehrer mit einer Klassen zum Schwimmunterricht dann ist es plötzlich Privatsache des Lehrers sich darum zu kümmern?! Ich sehe das als rechtliches Minenfeld o.O

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  • hideshow 2 child comments
  • [–] 3 points 13 hours ago* (last edited 13 hours ago)

    Wir hatten ein Schwimmbecken von der Schule aus. Da gab's nur die Lehrkräfte. Es muss, so wie ich das verstehe, eben mindestens eine Person anwesend (edit: also direkt beim Unterricht anwesend, nicht irgendwo im Bad) sein, die das kann.

    Das steht hier doch aber auch gar nicht zur Debatte? Da haben Personen vorgegeben, sie seien für den Notfall qualifiziert und sind es aber nicht. Und andere Personen haben diesen Leuten auch noch die nötigen Dokumente ausgestellt.

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