Also wenn du von großen PV Anlagen sprichst ist das wohl wirklich stark vom Versorger abhängig und der bürokratische Wahnsinn ist enorm. Allerdings dürfen die den Bau und auch die Inbetriebnahme nicht einfach so verhindern, solange alle Formulare korrekt eingereicht sind.
Bei Steckersolarkraftwerken ist das hingegen ganz anders. Da ist dein Vorsorger ganz raus, sobald du die bei der Markstammdatenregister angemeldet hast, der muss höchstens noch den Zähler wechseln. Das kann dir als Betreiber aber herzlich egal sein. Allerdings stellen sich da die Vermieter ganz gerne quer und führen absurde Gründe gegen eine solche Anlage ins Feld (Blendung der Nachbarn durch Spiegelung von Solarmodulen, das äußere Erscheinungsbild der Immobilie wird dadurch beeinträchtigt, Beschädigungen an der Fassade/Brüstung durch Anbringung, Risko durch herabstürzende Teile während eines Sturms etc)