Die höchste [Hürde] ist die deutsche Straßenverkehrsordnung, denn dort steht geschrieben, dass die Fahrbahn zwischen den Fahrrad-Schutzstreifen mindestens 4,50 Meter breit sein muss, damit dort zwei Autos aneinander vorbeifahren können.
Das Bundeskabinett stimmte auch tatsächlich zu, der Bundesrat aber stoppte das Vorhaben. "Offenbar ging es dort manchen zu schnell", glaubt Follmann.
Tja, da hat wohl die Autolobby Wind von der ganzen Sache gekriegt. Vielleicht hat er bei der nächsten Regierung mehr Glück. Bin mir nicht sicher wie die AFD zu solchen Dingen steht.
Zusätzlich zu der Heusenstammer Stecke gebe es bereits elf weitere Pilotstrecken im südhessischen Raum, auf denen das Verkehrsmodell sowohl inner- wie auch außerorts getestet wird
Außerorts klingt sehr...gewagt. Da würde ich mich als Radfahrer nicht hintrauen. Wenn die Autofahrer mit 70+ da durchfahren und auf meinen Fahrradstreifen ausweichen wenn jemand in ihrer einen Spur entgegenkommt...