Kommentar vonFriederike Gräff

Selbst-Scanner-Kassen im Supermarkt rationalisieren unseren Alltag, fressen Arbeitsplätze und soziale Begegnung. Ich halte davon absolut nichts.

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[–] 16 points 10 months ago (7 children)

Ich mag SB Kassen nicht, weil sie die Verantwortung verschieben.

Wenn ich bei einer normalen Kasse alles aufs Band lege und die Kassierperson macht einen Fehler, ist das das Problem des Ladens und mir egal.

Wenn ich bei einer SB Kasse einen Fehler mache und was falsch scanne oder vergesse, ist es Diebstahl.

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  • [–] 17 points 10 months ago (5 children)

    Nein, dir fehlt der Vorsatz und eine fahrlässige Begehung gibt es nicht.

    Also einfach sagen, ups das wollte ich nicht und den Preis bezahlen und gut ist

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  • [–] 4 points 10 months ago (2 children)

    Ok, das klingt beruhigend, aber wohl ist mir bei der Sache trotzdem nicht.

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  • [–] 7 points 10 months ago* (1 child)

    "Man muss hier zunächst zwischen Zivilrecht und Strafrecht unterscheiden", sagt Simon Götze, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin. Hat man ein Produkt unbeabsichtigt nicht gescannt, schuldet man dem Supermarkt aus zivilrechtlicher Sicht den Preis des Produktes oder man muss das Produkt zurückgeben. Für einen strafrechtlichen Vorwurf müsse laut Götze ein Vorsatz vorliegen, also dass ein Produkt ganz bewusst nicht eingescannt worden ist. Folgen können dabei eine Anzeige sowie Hausverbot sein. "Für diesen Vorwurf benötigt der Supermarkt aber einen konkreten Nachweis", so Götze.

    https://www.zdfheute.de/ratgeber/selbstbedienungskasse-diebstahl-betrug-100.html

    Und:

    Taschenkontrollen durch das Ladenpersonal sind nur mit Ihrer Zustimmung erlaubt. Eine Durchsuchung darf ausschließlich von der Polizei durchgeführt werden - und auch das nur, wenn ein konkreter Tatverdacht vorliegt, etwa wenn das Personal beobachtet hat, dass jemand Ware ohne zu zahlen in die Tasche steckt

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  • [–] 0 points 10 months ago

    Ganz so einfach ist das nicht. Notfalls entscheidet das Gericht ob etwas Vorsatz ist oder nicht. Dafür ist es nicht notwendig dass der Verdächtige den Vorsatz zugibt.

    Sonst könnte man ja bei jedem Verbrechen einfach behaupten man wollte den Banküberfall ja gar nicht begehen. (Überspitztes Beispiel)

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  • [–] 7 points 10 months ago

    Ich meide Selbstbedienungskassen aus demselben Grund.

    Ich habe sie gerne benutzt, bis ich einmal einen Fehler beim Einscannen gemacht habe und im Anschluss kontrolliert wurde. Das Personal ging von Diebstahl aus, obwohl ich seit Jahren dort Stammkunde war.

    Unabhängig davon, wie so was letztendlich ausgeht –mit oder ohne Polizei, mit oder ohne Anzeige, mit oder ohne Hausverbot–, ist es sehr unangenehm.

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