Wer seine Katze in Schleswig-Holstein frei draußen laufen lässt, muss sie künftig kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Das sieht die neue landesweite Katzenschutzverordnung vor, die am 1. Juli in Kraft tritt.
Wer seine Katze in Schleswig-Holstein frei draußen laufen lässt, muss sie künftig kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Das sieht die neue landesweite Katzenschutzverordnung vor, die am 1. Juli in Kraft tritt.