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Wer seine Katze in Schleswig-Holstein frei draußen laufen lässt, muss sie künftig kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Das sieht die neue landesweite Katzenschutzverordnung vor, die am 1. Juli in Kraft tritt.

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Wer seine Katze in Schleswig-Holstein frei draußen laufen lässt, muss sie künftig kastrieren, kennzeichnen und registrieren lassen. Das sieht die neue landesweite Katzenschutzverordnung vor, die am 1. Juli in Kraft tritt.