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[–] 7 points 1 year ago

Zwar sei der Seegrund im Eigentum der Privatperson, doch das Wasserrecht bleibe klar geregelt: «Baden, Segeln, Tauchen, Surfen oder Bootfahren bleiben erlaubt», betont er. Die Wasseroberfläche unterliegt dem sogenannten «Gemeingebrauch» – ein Grundprinzip im österreichischen Wasserrecht, das allen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung erlaubt.

Betrifft dann nach meinem Verständnis nur rein private und keine öffentliche Infrastruktur. Finde ich dann erstmal nicht ganz so kritisch ehrlicherweise.

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  • [–] 5 points 1 year ago (1 child)

    Ein bisschen mehr Hintergrund wäre ganz interessant.

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