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submitted 10 months ago by brot@feddit.org to c/dach@feddit.org
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[-] rbn@sopuli.xyz 7 points 10 months ago

Zwar sei der Seegrund im Eigentum der Privatperson, doch das Wasserrecht bleibe klar geregelt: «Baden, Segeln, Tauchen, Surfen oder Bootfahren bleiben erlaubt», betont er. Die Wasseroberfläche unterliegt dem sogenannten «Gemeingebrauch» – ein Grundprinzip im österreichischen Wasserrecht, das allen Bürgerinnen und Bürgern die Nutzung erlaubt.

Betrifft dann nach meinem Verständnis nur rein private und keine öffentliche Infrastruktur. Finde ich dann erstmal nicht ganz so kritisch ehrlicherweise.

this post was submitted on 26 Jul 2025
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