Wer sich für den Reservedienst gemeldet hat, soll "leichter" für Übungen eingezogen werden können. Bisher gilt eine sog. "doppelte Freiwilligkeit", nach der sowohl Reservistinnen und Reservisten als auch Arbeitgeber die Teilnahme ablehnen können.

Im Artikel klingt durch, dass bisher eher ein arbeitgeberseitiges "Nein" erfolgt.

Daneben ebenfalls geplant:

Änderungen im Arbeitsplatzschutzgesetz sollen zudem die Attraktivität des Reservistendienstes für die Arbeitgebenden steigern – beispielsweise eine höhere Kostenerstattung bei der Einstellung einer Ersatzkraft oder Förderbeträge für kleine und mittlere Unternehmen.

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/regierung-billigt-reservestaerkungsgesetz-6118026

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[–] 1 point 2 hours ago

Es ist halt keine Wohltätigkeit sondern es ist das Selbstinteresse. Denn wenn der Russe kommt wird das Unternehmen enteignet und die Soldaten setzen halt neue Eigentümer ein die es weiter führen, siehe Krim. (Gleiches gilt auch für andere Besatzungsmächte.) Dann hat der Unternehmer einmal alles verloren und der ganze schöne Profit ist dahin.

Um dieses Risiko abzudecken bezahlt das Unternehmen eben indirekt durch die Freistellung. Cost of doing business.

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