Wer sich für den Reservedienst gemeldet hat, soll "leichter" für Übungen eingezogen werden können. Bisher gilt eine sog. "doppelte Freiwilligkeit", nach der sowohl Reservistinnen und Reservisten als auch Arbeitgeber die Teilnahme ablehnen können.

Im Artikel klingt durch, dass bisher eher ein arbeitgeberseitiges "Nein" erfolgt.

Daneben ebenfalls geplant:

Änderungen im Arbeitsplatzschutzgesetz sollen zudem die Attraktivität des Reservistendienstes für die Arbeitgebenden steigern – beispielsweise eine höhere Kostenerstattung bei der Einstellung einer Ersatzkraft oder Förderbeträge für kleine und mittlere Unternehmen.

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/regierung-billigt-reservestaerkungsgesetz-6118026

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[–] 0 points 10 hours ago

Ja. Weil das was durch das mitwirken entsteht nicht lokal ist und deshalb so gut wie gar nicht bei einem selbst ankommt.

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