Die eigentliche Frage hier sollte sein, inwiefern das THW so ein Amtshilfeersuchen überhaupt einfach ablehnen kann, denn normalerweise gibt es definierte Grenzen für Amtshilfe. Die sind nur je nach Organisation und teils auch Bundesland unterschiedlich.
Hat jemand Bock, das THW-Gesetz und diverse Dienstvorschriften zu lesen? Oder ist hier evtl. sogar eine THW-Führungskraft anwesend, die auf den relevanten Lehrgängen während des sicherlich dort behandelten Unterrichtsthemas "Rechtsgrundlagen" nicht den Schlaf der Gerechten geschlafen hat?
Leider ist der Artikel mal wieder typisch für den heutigen Qualitätsjournalismus, keinerlei relevante Hintergrundinformationen, keine Recherche, einfach nur lustlos eine Agenturmeldung kopiert.