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[–] 18 points 5 days ago (5 children)

Ich bin kein Verfassungsrechtler aber mit 2 Semester Jura kann ich sagen, so pauschal kann man da keine Aussage zu treffen. Der Artikel ist so schwammig formuliert und bietet keine Grundlage dafür. Ich kann mir gut vorstellen das der Bund entsprechende Gesetze schaffen kann, die mit der Verfassung stimmig sind, die de facto Enteignungen verbieten aber de jure noch möglich wären. Quasi sowas wie „man muss drei schriftliche Verwarnungen aussprechen und zwischen denen muss mindestens ein Jahr liegen und wenn in dem Zeitraum der Eigentümer wechselt muss mit Verwarnung 1 wieder begonnen werden“. So können Besitzer die einfach zwischen Holdings herschieben und kann nicht enteignet werden

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