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Dafür sind legal verkäufliche Feuerwerkskörper gar keine so dumme Wahl, wie es scheint, denn die sind verhältnismäßig unverfänglich, wenn man damit erwischt wird. Zünden darf man die zwar nur zu Silvester und Neujahr, oder mit Genehmigung auch zu anderen Festen, aber solange man damit nichts anzündet oder sonstwie Schaden anrichtet, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Solange die Täter nicht direkt dabei erwischt werden, wie sie Drähte an die Raketen binden und ins Umspannwerk schießen, ist es schwer, denen eine terroristische Absicht nachzuweisen.

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