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[–] 3 points 2 weeks ago (1 child)

Zitat aus dem Artikel:

Füllmich und die Verteidigung hätten den Prozess bewusst in die Länge gezogen, um ihn als Plattform für prozessfremde Zwecke zu nutzen.

In dem Kontext finde ich es plausibel, die U-Haft nicht anzurechnen. Der Angeklagte hat den Prozess zur Selbstdarstellung benutzt, die U-Haft war also sozusagen in seinem Sinne. Abgesehen davon hat er die sowieso schon knappe Zeit der Justiz verschwendet, man könnte also sogar argumentieren, dass die Strafe deswegen noch erhöht werden sollte.

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