In Pfaffenhofen an der Ilm fühlte sich ein Kunde um zehn Gramm Brot betrogen – und schaltete daraufhin die Behörden ein. Für den Bäckermeister hatte die kleine Ungenauigkeit teure Folgen.
Habe erst überlegt ob ich die Überschrift gemäß der neuen Regelung anpassen sollte, habe mich dann aber dagegen entschieden, da die Antwort zu komplex für den Titel ist und dieser der Geschichte eigentlich gerecht wird, obwohl er etwas nach Clickbait klingt.
Schönes Beispiel von "kleiner Unternehmer möchte den Sinn einer Regulierung absichtlich nicht verstehen". Ja, das klingt jetzt erstmal etwas blöd und kleinkariert, aber: Zum einen gilt die angesprochene Fertigverpackungsverordnung schon seit 1981 und wenn man dann im Jahr 2026 erwischt wird, dass man seit 45 Jahren ein Gesetz ignoriert, dann sollte man nicht rumstänkern. Und es macht auch absolut Sinn, dass feinsäuberlich bis ins Detail bestimmt und reguliert wird, wie Unternehmen Dinge in ihre Verpackungen füllen dürfen, weil wir alle genau wissen, dass Kelloggs sonst absichtlich zu wenig Smacks in die Packung füllen würde.