Nur weil ein Gesetz eingeführt ist, macht es das nicht automatisch legal. Genau wegen solcher Fälle wird regelmäßig das Bundesverfassungsgericht bemüht...
Mit Verweis auf grundlegende im Grundgesetz festgeschriebene Rechte (Freiheit, freie Entfaltung, Schutz vor Diskriminierung, Privatsphäre), werden in Deutschland viele Daten nicht gesammelt oder nicht gespeichert.
In dem Fall also plötzlich zu verlangen, dass Melderegister grundsätzlich einen Eintrag zu Geschlechtsänderungen enthalten, und das mit der Identifizierbarkeit zu begründen, die nur in in selten nötig ist und dann in auch durch Akten zur entsprechenden Änderung der jeweiligen Einzelperson durchführbar ist, ist also unverhältnimäßig. Und daher es ist hochgradig fraglich, ob diese doch deutliche Einschränkung der Grundrechte (nur um es einfacher zu machen, Leute im Einzelfall nachzuverfolgen; machbar ist es für den Staat ohnehin) gerechtfertigt und mit dem Grundgesetz vereinbar ist.