Webseitenbetreiber sollten hier haftbar gemacht werden. Wenn deine Webseite meinen Rechner beschädigt, dann bist du dafür verantwortlich. Wenn deine Webseite dazu führt, dass der israelische Geheimdienst mich überwacht, dann bist du dafür verantwortlich. Es ist deine Webseite. Du darfst dann gerne Verträge mit deinen 896 Partnern schließen, nach denen du ihnen dann meine Schadensersatzforderungen in Rechnung stellst.
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Das zeigt mal wieder, dass Werbeblocking nicht, wie die Springer Presse behauptet, Urheberrechtsverletzung ist, sondern digitale Selbstverteidigung.
Das zeigt einmal mehr, wie gefährlich es ist, die Smartphone-Nutzung zu erzwingen, indem essentielle Dienste wie Paketauslieferung Online-Banking, oder Erwerben von Zugfahrscheinen stark bevorzugt oder nur noch mit Smartphone-Apps in Anspruch genommen werden können.
Ebenso gefährlich und eigentlich rechtswidrig ist das Utiq-Tracking und die Zuordnung eindeutiger Identifikationen zu Geräten. Das ist ja für die Veröffentlichung von Nachrichten oder Wetterprognosen nicht nötig, eine erzwungene Kopplung entspricht nicht der DSGVO / GDPR.
Weiter muss es gesetzlich möglich sein, das Anzeigen von Werbung per JavaScript ohne Funktionseinschränkung komplett abzustellen.
Noch für die Technikinteressierten: https://citizenlab.ca/research/how-discover-tech-turned-targeted-ads-into-a-pipeline-for-spyware/
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